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DAS REALLEXIKON ZUR DEUTSCHEN KUNSTGESCHICHTE |
Wolfgang Augustyn
Seit Beginn der Arbeit am Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte (RDK) ist das Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München der dritte Standort der Redaktion. Von 1951 bis 1970 genoß sie hier Gastrecht, seit 1970 ist sie eine der Abteilungen des Zentralinstituts. Zuvor hatte die Redaktion ihren Sitz erst am kunsthistorischen Seminar der Universität Greifswald, dann, seit 1935, am Institut für Kunstgeschichte der Technischen Hochschule Stuttgart.
Entstehungsgeschichte und Konzeption
Idee und Initiative zum RDK geht auf den Verleger Alfred Druckenmüller (1882-1967) zurück. Dieser, seit 1917 Mitinhaber und Geschäftsführer der Metzlerschen Verlagsbuchhandlung in Stuttgart, hatte den traditionellen Schwerpunkt seines Verlags, die Pflege der Altertums- und Literaturwissenschaften, weiter gefördert, besonders die bereits begonnene Neubearbeitung der von August Pauly und Georg Wissowa herausgegebenen Realencyklopädie der classischen Altertumswissenschaft. In den frühen zwanziger Jahren begann Druckenmüller, ein ähnliches Nachschlagewerk für das Gebiet der Kunstgeschichte zu planen. Als Herausgeber dafür gewann er den emeritierten Greifswalder Ordinarius Max Semrau, bekannt durch seine Neubearbeitung des Werks von Wilhelm Lübke1 und den 1927 als Nachfolger Semraus von Frankfurt nach Greifswald berufenen Otto Schmitt (1890–1951). Nachdem Semrau, der noch die als Artikel vorgesehenen Stichwörter zur Architektur ausgewählt hatte, im Jahr 1928 verstorben war, übernahm Schmitt allein die weitere Vorbereitung des Lexikons.
Die um die Mitte und gegen Ende des 19. Jahrhunderts begonnenen 'Realenzyklopädien' waren einem Tatsachenbegriff verpflichtet, den Vertreter der positivistischen Philosophie geprägt hatten. Zunächst verstand man die Zeugnisse der materiellen Kultur als sichtbaren Ausdruck der Ideenwelt und registrierte dann mit der systematischen Beschreibung von 'Realien' die überprüfbaren Ergebnisse angewandter Prinzipien des Formens und Gestaltens jeglicher Art. Dies führte noch im 19. Jahrhundert zu Nachschlagewerken sowohl im Bereich der Klassischen Altertumswissenschaften als auch – dies Folgeerscheinung der historisch-kritischen Methode – in der protestantischen Theologie. Nach der Jahrhundertwende erschienen entsprechende Werke in anderen Altertums- und Kulturwissenschaften, so das von Johannes Hoops verantwortete Reallexikon der germanischen Altertumskunde (erschienen 1911–1919), das von Max Ebert zwischen 1924 und 1932 herausgegebene Reallexikon der Vorgeschichte oder das Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte von Paul Merker und Wolfgang Stammler (erschienen 1925–1931).
Für die Kunstgeschichte ein ähnliches Hilfsmittel bereitzustellen, lag nahe. Wünschenswert erschien dies nicht zuletzt wegen der großen Inventarisierungskampagnen der Denkmalpflege seit der Mitte des 19. Jahrhunderts mit den daraus resultierenden historischen und terminologischen Fragen. Doch sollte das neue Werk im Unterschied zu bereits vorliegenden lexikalischen Wörterbuchern und Glossaren, etwa den Handbüchern von Müller-Mothes2 oder Heinrich Otte3, auch anders als die Real-Encyklopädie der christlichen Alterthümer von Franz Xaver Kraus, Freiburg 1882–1886, nicht allein mehr oder weniger ausführliche Erklärungen zu Fachausdrücken und Begriffen enthalten. Vielmehr sollte die jeweilige Realie aus Architektur, bildenden Künsten und Kunstgewerbe in ihrer geschichtlichen Entwicklung und unter technischen und gegebenenfalls materiellen Gesichtspunkten vorgestellt werden. Dies umfaßte von Anfang an auch den Bereich der Ikonographie, auf die man gerade wegen des historischen Verständnisses der Denkmäler nicht verzichten wollte. Das Programm des neuen Lexikons formulierte dessen erster Herausgeber Otto Schmitt im Vorwort des ersten Bandes:
„In einem Augenblick, in dem die rein stil- und problemgeschichtliche Linie der Kunstgeschichtsforschung ihren Höhepunkt zu erreichen scheint, beginnt sich nach langer Vernachlässigung wieder das Interesse für die archäologische Seite der Kunstgeschichte zu regen. Man sieht ein, daß die sachlichen Bedingtheiten des Kunstwerks – im weitesten, keineswegs etwa auf das Materielle beschränkten Sinn – stärker berücksichtigt werden müssen. Ohne Frage wäre es zu bedauern, wenn die Freude am künstlerischen Problem durch das Interesse an den 'Realien' verdrängt oder auch nur verkürzt würde. Kaum minder bedenklich muß es aber erscheinen, wenn ein Kunstwerk völlig losgelöst von den geistigen und materiellen Voraussetzungen seiner Entstehung betrachtet und beurteilt wird. Denn eine kunstgeschichtliche Betrachtungsweise, die ausschließlich auf stilistischen Beobachtungen beruht, läuft Gefahr, künstlerische Probleme und Entwicklungen zu sehen, wo unter Umständen überwiegend sachliche Gegebenheiten sich auswirken. Andererseits wird sogar das eigentlich Künstlerische klarer erfaßt werden können, wenn die allgemeinen Bedingtheiten gebührend in Rechnung gesetzt sind.“
Arbeit in Greifswald und Stuttgart
In den Jahren bis zum Erscheinen des ersten Bandes 1937 entwarf Otto Schmitt ein vorläufiges Stichwortverzeichnis, zu dem Fachleute beitrugen, so etwa Edmund W. Braun für das Kunstgewerbe, Paul Post für Waffen- und Kostümkunde, Otfried Neubecker für Heraldik, Adolf Katzenellenbogen und Wolfgang Stammler für Teile der profanen Ikonographie sowie Joseph Braun S. J. für christliche Ikonographie, liturgische Geräte und Gewänder. Dieses Verzeichnis wurde zusammen mit einer Vorbemerkung (später geringfügig verändert Vorwort des ersten Bandes) und einigen bereits gesetzten Artikeln aus den Stichwörtern zu 'A' und 'B' in einer Probelieferung veröffentlicht, die veranschaulichen sollte, wie man sich das geplante Werk vorzustellen hätte. Enthalten war in diesem Stichwörterverzeichnis noch eine umfangreiche Liste von Stichwörtern zur Heiligenikonographie, die man jedoch vor Erscheinen des ersten Bandes ausklammerte. Diese wurde in einem eigenständigen Werk behandelt, das als Beiband des Lexikons ebenfalls in der Metzlerschen Verlagsbuchhandlung erschien und mit dem RDK in Format und Ausstattung übereinstimmt.4
Otto Schmitt definierte von vornherein die Grenzen eines solchen Vorhabens: Werke der Volkskunst sollten ebenso ausgeklammert bleiben wie Objekte, bei denen künstlerische Gestaltung keine oder nur eine geringe Rolle spielte, bei denen die historische Bedeutung den Kunstwert übertrifft. Als geographische Begrenzung für die in den Artikeln behandelten Kunstdenkmäler wählte man das deutsche Sprach- und Kulturgebiet, was häufig Denkmäler in Österreich, Böhmen, in der Schweiz, im Elsaß, in den Niederlanden sowie in Polen und in den baltischen und skandinavischen Ländern einschließen konnte. Darüber hinaus sollten dann, wenn dies für die Erörterung der Voraussetzungen notwendig schien, auch Objekte aus West- und Südeuropa sowie aus dem Orient herangezogen werden. Aus diesem Grund wählte man bewußt als Titel Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte und vermied damit eine aus historischer Sicht allzu enge Einschränkung durch moderne politische Grenzen. Den zeitlichen Rahmen setzte Otto Schmitt mit der Epochenschwelle von Spätantike zu Frühmittelalter einerseits und dem mittleren 19. Jahrhundert andererseits. Für Realien aus den vorangegangenen Epochen konnte man gewöhnlich auf bestehende Nachschlagewerke aus den verschiedenen Altertumswissenschaften verweisen; Ausnahmen von dieser Regel sollten nur dann gemacht werden, wenn es vom einzelnen Objekt und dessen Entstehung her erforderlich schien. Die später oft diskutierte Entscheidung, den in den Artikeln behandelten Zeitraum nicht über die Mitte des 19. Jahrhunderts auszudehnen, gründete in der Sorge, es würde das Konzept des Lexikons sprengen, hätte man auch jene Realien zu behandeln, die nach der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden waren, und dazu die technischen und gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen, die im 19. Jahrhundert zu anderen materiellen und inhaltlichen Bedingungen künstlerischen Schaffens geführt hatten. Ziel war es, wie ebenfalls im Vorwort des ersten Bandes nachzulesen, „ein brauchbares Hilfsbuch für die deutsche Kunstgeschichte“ zu erstellen. Dazu sollte auch „reichste bildliche Ausstattung“ beitragen, die ein Nebeneinander von systematisch gegliedertem Text und chronologisch geordneten Abbildungen ermöglicht.
Das RDK wurde von Anfang an durch das Preußische Kultusministerium, die Universität Greifswald und seit 1929 besonders durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft unterstützt. Sie stellte Mittel zur Verfügung, aus denen mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt werden konnten, die an der Vorbereitung und Herstellung der Lieferungen mitwirkten. Von Anfang an erschien das Werk zur Fortsetzung in Lieferungen; zwölf solcher Lieferungen ergeben einen Band des Lexikons. Ursprünglich sollte es sechs Bände umfassen, doch ließ schon der 1937 abgeschlossene erste Band („A–Baubetrieb“) erkennen, daß sich dieser Plan so nicht würde verwirklichen lassen.
Während die ersten Lieferungen noch in Greifswald vorbereitet worden waren, verlegte man den Sitz der Redaktion 1935 nach Stuttgart, wo Schmitt die Nachfolge Heinrich Weizsäckers als Ordinarius für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule antrat. Die Übersiedlung nach Stuttgart ermöglichte engeren Kontakt zum Verleger, der ihm freundschaftlich verbunden war und das Unternehmen nach Kräften förderte. Bald nachdem man mit der Vorbereitung der Lieferungen des zweiten Bandes eingesetzt hatte, wurde die Arbeit der Redaktion durch den beginnenden Weltkrieg jedoch merklich erschwert. Otto Schmitt erreichte zwar, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft während des Krieges die Förderung nicht einstellte und damit die Fortsetzung des RDK gewährleistet blieb, doch ging die Arbeit nur noch langsam voran. Viele Mitarbeiter wurden einberufen, immer öfter wurden Museen und Bibliotheken geschlossen, waren Denkmäler geborgen und ausgelagert. Als bei vier Bombenangriffen auf Stuttgart 1943 und 1944 nacheinander die Räume des Verlags, die Privatwohnung mit der Bibliothek Otto Schmitts, schließlich auch der größte Teil der Bibliotheken der Technischen Hochschule und des kunstgeschichtlichen Instituts sowie Teile der Württembergischen Landesbibliothek zerstört wurden, war die weitere Arbeit schier unmöglich geworden. Gerettet werden konnte nur der kleine Handapparat der Redaktion, ein Schlagwörterverzeichnis, einige Manuskripte sowie Papier und Druckstöcke für die schon vorbereiteten Lieferungen.
Nachkriegszeit
In der Zeit unmittelbar nach Kriegsende war die Fortführung des Lexikons nur deshalb möglich, weil sich Alfred Druckenmüller weiterhin engagiert darum bemühte und die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schuf. Nach der Zerstörung des Stuttgarter Geschäftshauses war er ins oberschwäbische Waldsee übergesiedelt, wohin zuvor schon ein kleiner Teil des Verlagslagers verbracht worden war. Als die Besatzungsmächte verlegerische Arbeit wieder gestatteten, gründete er neben dem fortbestehenden bisherigen Verlag einen neuen unter seinem eigenen Namen, in dem fortan die Bände des Pauly-Wissowa, des Reallexikons zur Deutschen Kunstgeschichte und jene der Deutschen Inschriften erschienen. Nachdem die amerikanische Militärregierung dem Herausgeber freie Autorenwahl zugesichert hatte, erhielt der zweite Band des RDK, dessen Lieferungen noch die Mitarbeiter Otto Schmitts am Stuttgarter Lehrstuhl redaktionell bearbeitet hatten, im Februar 1948 die Zulassung zum Druck unter Nr. US-W-1025.
Als im August 1948 in Brühl Kunsthistoriker aus Museen, Hochschulen und Institutionen der Denkmalpflege beim ersten Deutschen Kunsthistorikertag die seit Kriegsende wieder begonnene Arbeit bilanzierten, berichtete Otto Schmitt über den Stand der Publikation des RDK. Damals gab er bekannt, er beabsichtige, die Arbeit am Lexikon künftig mit Hilfe der Studienmittel und Materialien des neu gegründeten Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München fortzuführen, da die Tätigkeit der Redaktion in Stuttgart aufgrund fehlender Bibliotheken nahezu unmöglich geworden sei.
Das RDK in München
Der Direktor des Zentralinstituts, Ludwig Heinrich Heydenreich (1903–1978), erklärte in Brühl, das Zentralinstitut sei bereit, das RDK zu übernehmen, freilich nur unter der Leitung Schmitts. Im Jahresbericht des Zentralinstituts 1949/1950 berichtete Ludwig H. Heydenreich dann von den bis dabin unternommenen Bemühungen, die Wiederaufnahme des Unternehmens finanziell und arbeitstechnisch zu ermöglichen. Das RDK sollte „als eine Hauptaufgabe des Instituts planvoll in dessen Arbeitsorganismus eingebaut“ werden, die Kataloge und wissenschaftlichen Einrichtungen so angelegt sein, daß sie künftig von der Redaktion des RDK ausgewertet werden könnten. Mit Hilfe der „Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft“ (die später wieder ihren ursprünglichen Namen 'Deutsche Forschungsgemeinschaft' annahm) sollte ferner ein wissenschaftlicher Assistent des Herausgebers bezahlt werden, der das Büro der Redaktion in München führen sollte. Für diese Stelle, für die bald darauf die 'Notgemeinschaft' Gelder zur Verfügung stellte, war Hans Martin von Erffa vorgesehen, der sich im Jahr darauf längere Zeit in Stuttgart aufhielt, um sich von Otto Schmitt in die Redaktionsarbeit einführen zu lassen. Während die ersten beiden Lieferungen des dritten Bandes, Lieferung 25 und 26, noch unter der Leitung Otto Schmitts in den Jahren 1950 und 1951 erschienen, kam es zu einer einschneidenden Veränderung durch den unerwarteten Tod Schmitts am 21. Juli 1951. Noch im selben Jahr wurde die Redaktion nach München verlegt.
Die Herausgabe des RDK übernahmen der Direktor des Zentralinstituts, Ludwig H. Heydenreich und der aus Berlin nach München gekommene Ernst Gall. Dieser erklärte im Vorwort des 1954 abgeschlossenen dritten Bandes, das Lexikon solle „in Aufbau und Anlage keine Änderung erfahren, sondern durchaus im Geiste seines Begründers fortgesetzt werden“.
Noch unter Otto Schmitts Leitung hatte man in den ersten beiden Lieferungen des dritten Bandes die äußere Gestaltung im Druck verändert, um die Informationen innerhalb eines Artikels besser gewichten zu können. Seitdem wird zwischen dem in gewöhnlicher Größe gesetzten Artikeltext und Abschnitten unterschieden, die kleiner, in Petit-Druck, gesetzt werden. Seit Lieferung 26 gab man jeder Lieferung eine Konkordanz (nach Abschluß des Bandes zusätzlich einen Index) mit den englischen, französischen und italienischen Entsprechungen zu den im Lexikon behandelten Stichwörtern bei, um fremdsprachigen Benutzern den Gebrauch des Lexikons zu erleichtern. In den fünfziger Jahren gelang es auch, den Kreis der Autoren auf Fachkollegen aus dem deutschsprachigen Ausland, jedoch auch aus Frankreich, England und den USA zu erweitern. Kontinuierlich nahm seitdem auch im Ausland der Kreis der Abonnenten zu, mehrten sich Rezensionen in ausländischen Zeitschriften zu neuen Lieferungen.
Die Kontinuität der redaktionellen Arbeit zu sichern gelang in dieser Zeit wiederum mit Hilfe des Verlegers. Er nahm, auch nachdem die Redaktion in München angesiedelt war, weiterhin regen Anteil am Fortgang und unterstützte die Redaktion nicht zuletzt in wirtschaftlicher Hinsicht, bezahlte Schreibkraft und Büroausstattung.
Nach Galls Tod im Jahr 1958 teilten sich in die Herausgeberschaft Ludwig H. Heydenreich und – bis 1963 – Hans Martin von Erffa. Als Leiter der Redaktion und als Mitherausgeber folgte diesem Karl-August Wirth nach, der seit 1954, zunächst mit einem Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in der Redaktion tätig war. Deren Arbeit wurde in jenen Jahren durch die Stipendiaten des Zentralinstituts unterstützt, die für Karteiarbeiten u.ä. herangezogen wurden. Im Jahr 1967 verkaufte der Verleger Alfred Druckenmüller sein Unternehmen und regelte dabei die Weiterführung des RDK durch den Druckenmüller Verlag, der 1968 Teil der Artemis Verlags GmbH wurde.
Nach dem Wechsel der Direktion des Zentralinstituts im Jahr 1970 sollte das RDK stärker als bisher in das Institut einbezogen werden. Damals wurde die Redaktion als Abteilung dem Zentralinstitut eingegliedert. Die bisherigen Herausgeber traten von der Herausgeberschaft zurück, die seitdem vom Zentralinstitut wahr genommen wird. Karl-August Wirth leitete weiterhin, bis zu seinem Ausscheiden im Juli 1993, die Redaktion. Zwischen 1969 und 1972 wurden zwei Planstellen am Institut für das RDK eingerichtet, so daß seitdem drei Mitarbeiter des Zentralinstituts die Redaktionsgeschäfte des RDK besorgen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die seit 1966 Mittel für eine zusätzliche wissenschaftliche Stelle in der Redaktion bewilligt hatte, erweiterte 1970 ihre Sachbeihilfe, so daß bis 1990 im Rahmen befristeter Anstellungsverträge drei ganze und zwei halbe Stellen besetzt werden konnten, von 1990 bis 1994 ebenfalls noch Personalmittel für mehrere Stellen und Sachmittel zur Verfügung standen.
Zum Jahresende 1973 kündigte der Artemis Verlag den Herausgebervertrag. Bis zum Sommer 1975 konnten, mit Hilfe des Stifterverbands der Deutschen Wissenschaft, weiterhin Lieferungen erscheinen, doch mußte nach Lieferung 76 der Fortdruck des RDK unterbrochen werden, bis die langwierigen und schwierigen Verhandlungen zur Klärung der Verlagsverhältnisse im September 1976 abgeschlossen werden konnten. Mit dem damals vereinbarten Vertrag gingen alle Rechte am RDK auf das Zentralinstitut über, das seitdem das Unternehmen auch verlegerisch betreut. Mit Hilfe des Stifterverbands und des Freistaats Bayern gelang es 1977, auch die Lagerbestände vom früheren Verlag abzulösen, die seitdem im Zentralinstitut liegen und seit 1978 durch einen Kommissionsverlag, die C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung in München, ausgeliefert werden. Seit 1982 ist aufgrund des damals erfolgten Nachdrucks von Band I und II das Werk wieder vollständig lieferbar. Seit Oktober 1978 erscheinen auch die Lieferungen des RDK wieder kontinuierlich.
Verfolgt man die Geschichte des RDK, hat das Lexikon viel Anerkennung, aber auch Kritik erfahren. Die Benutzer des Werks aus den verschiedenen Bereichen der Kunstgeschichte, jedoch auch solche aus benachbarten Wissenschaften, bescheinigen dem Lexikon immer wieder hohen Anspruch und danken den Autoren, die in dieses 'Hilfsbuch' für die Kunstgeschichte ihre Kenntnisse und Erfahrungen eingehen lassen. Dies belegen nicht zuletzt viele Rezensionen und Zuschriften. Kritische Äußerungen begleiten das langsame Voranschreiten des Werks, das mehrere Ursachen hat. Schon im Vorwort des 1958 abgeschlossenen vierten Bandes schrieb Ludwig H. Heydenreich, Redaktion und Verlag „seien bestrebt, die künftigen Lieferungsfristen nach Möglichkeit [...] zu verkürzen“, doch müsse es weiterhin “oberstes Gesetz bleiben, [...] der Sorgfalt der Textbearbeitung – auch um den Preis einer gelegentlichen Terminverzögerung – den Vorrang zu geben“. Der in den vergangenen Jahrzehnten gewandelte Realienbegriff in der Kunstgeschichte erfordert, die Funktionen behandelter Objekte stärker zu beachten. Mit der anwachsenden Fülle von Erkenntnissen durch Forschung und praktische Denkmalpflege, ausführlichere Dokumentation von Denkmälern und gründlichere Erschließung von Quellen nahm freilich nicht nur in vielen Fällen der in den Artikeln zu behandelnde Stoff zu, sondern auch die Länge der Artikel, was bei gleicher Produktivität dennoch ein langsameres Fortschreiten im Alphabet zur Folge hatte. Daneben mehren sich aufgrund der größeren Arbeitsbelastung vieler Kunsthistoriker in den verschiedenen Bereichen der Kunstgeschichte die Fälle, in denen Mitarbeiter der Redaktion selbst als Autoren tätig werden mußten und müssen. Zu den Hemmnissen gehört sicher auch die geringe Zahl ständiger Mitarbeiter in der Redaktion, deren Arbeit ohne die Hilfe von außen nicht gelingen könnte. Seit Beginn haben zahlreiche Fachkollegen und viele Wissenschaftler aus benachbarten Disziplinen sowie Vertreter von vielen Institutionen im In- und Ausland das Lexikon in vielfältiger Weise unterstützt, sei es, daß sie sich als Autoren zur Verfügung stellten, sei es, daß sie dieses Unternehmen durch Rat, Hilfe und Kritik förderten.1960 und 1963 fanden Kolloquien statt, bei denen Sachverständige über Fragen und Probleme aus dem Arbeitsbereich des RDK diskutierten, eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft veranstaltete Tagung hatte die Gründung eines von 1965–1968 tätigen Arbeitskreises zur Folge, dessen Aufgabe in der Unterstützung der Redaktionsarbeit bestand und dem später ein Gremium folgte, das von 1987–1994 die Redaktion beriet. Die 1965 formulierte Anregung, die Redaktion des RDK nach dem Vorbild der für das Reallexikon für Antike und Christentum zuständigen Arbeitsstelle zu institutionalisieren und damit die personelle Ausstattung zu verbreitern, blieb ohne Wirkung, ebenso waren spätere Bemühungen erfolglos, das RDK in das Akademie-Programm zu überführen und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften anzuvertrauen.
Seit 1994 nimmt ein Herausgebergremium im Auftrag des Kuratoriums des Zentralinstituts die Aufgaben der Herausgeberschaft wahr. Um Fortführung und Abschluß des Werks zu gewährleisten, wird – neben der Publikation der bereits vorbereiteten Lieferungen durch die Redaktion – der Gesamtumfang des Werks neu geplant, soll demnächst eine vollständige gestraffte Stichwörterliste vorliegen und durch Ausweitung des Autorenkreises die Arbeit der Redaktion von zusätzlicher Verfassertätigkeit entlastet werden. Ziel bleibt es, ein grundlegendes Nachschlagewerk als Gemeinschaftsleistung der deutschen Kunstgeschichte zum Abschluß zu bringen, dem „in einer Wissenschaftslage, die durch das Spannungsverhältnis zwischen immer stärkerer Spezialisierung in den einzelnen Fächern und dem Verlangen nach kompensierender interdisziplinärer Kooperation gekennzeichnet ist, [...] in mancher Hinsicht modellhafte Bedeutung“5 zukommt.
[W. A., Das Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, in: Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München, München 1997 (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München, Bd. XI), S. 73-80;.]
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